Zulassungsvoraussetzungen:
Vorbildung
- Anerkannte Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität
- Anerkannte 4-jährige Handelsmittelschule mit Berufsmaturität
- Diplom einer Höheren Fachschule – Ein HF-Abschluss Sozialpädagogik ermöglicht die Zulassung zu einem verkürzten Studium.
- Gleichwertige allgemeinbildende Ausbildung (Äquivalenz Berufsmatura AKAD, IMS-F-Zertifikat Rudolf-Steiner Schule)
- Anerkannter Ausländischer Studienberechtigungsausweis (Abitur, Fachhochschulreife u.a.)
- Personen über 30 Jahre ohne diese Abschlüsse können sich für ein Atelier sur dossier bewerben. www.asdvillari.ch
Arbeitswelterfahrung
- Mindestens 1 Jahr Arbeitswelterfahrung, davon mindestens 6 Monate durchgehend in derselben Organisation im Arbeitsfeld Soziale Arbeit (Arbeitspensum mindestens 50 %)
Der Nachweis der Arbeitswelterfahrung entfällt bei bereichsspezifischer Vorbildung:
- Berufsmaturität Gesundheit/Soziales mit einer Lehre im Arbeitsfeld Soziale Arbeit
- Fachmaturität Arbeitsfeld Soziale Arbeit
- Diplom Höhere Fachschule Sozialpädagogik
Sprache
Personen, die ihre Vorbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben, müssen mit der Anmeldung ein Deutsch-Zertifikat C2 einreichen.
Zulassungs- und Aufnahmeverfahren:Wenn Sie sich zu einer Bewerbung für einen Studienplatz entschieden haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, melden Sie sich für das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren an. Das gesamte Verfahren beinhaltet die folgenden Schritte:
Besuch Info-AnlassInfo-Anlässe finden monatlich in Olten und Muttenz statt. Erfahren Sie aus erster Hand alles Wichtige zum Studium und klären Sie Ihre Fragen mit Dozierenden, Studierenden und der Studierendenberatung. Der Besuch ist obligatorisch. Für die Anmeldung in die Pilotstudienform Freiform ist der Besuch eines zweiten Anlasses obligatorisch.
Anmeldung mit vollständigem Online-BewerbungsdossierSie können sich bis 20. Juni jederzeit für das jeweils kommende Studienjahr anmelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
EignungsabklärungDie Eignungsabklärung ist für alle Bewerber und Bewerberinnen obligatorisch. Geprüft wird Ihre Eignung für das Studium und die berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit. Das Bewerbungsdossier wird anhand der folgenden Kriterien inhaltlich bewertet:
- Berufsmotivation
- Selbstreflexionsfähigkeit
- Umgang mit Diversität
- Studierfähigkeit und Lernmotivation
- Verständnis von Sozialer Arbeit und ihren Tätigkeitsfeldern
Falls nach der Prüfung des Bewerbungsdossiers Fragen offen sind oder Unklarheiten bestehen, erhalten Sie eine Einladung zu einem Einzelgespräch. Das Gespräch wird von zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen der Hochschule durchgeführt.
ZulassungsentscheidDie Aufnahmekommission entscheidet über die Zulassung zum Studium auf der Grundlage des geprüften vollständigen Bewerbungsdossiers und des Ergebnisses der Eignungsabklärung. Wer keinen Studienplatz erhält, kann sich frühestens nach einem Jahr ein zweites Mal bewerben. Die Zulassung zum Studium ist drei Jahre gültig.