Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen die Bewerberinnen und Bewerber über einen der folgenden Bildungsabschlüsse verfügen:
- Drei- oder vierjährige Berufslehre plus Berufsmatura (alle Richtungen)
- Gymnasiale Matura (eidgenössisch und kantonal anerkannte Formen, inklusive Lehrdiplome, die zum Hochschulstudium berechtigen)
- Fachmatura oder vierjähriger Handelsmittelschulabschluss
- Diplom einer Höheren Fachschule mit erfolgreichem Abschluss folgender Fächer: Deutsch/Korrespondenz, eine Fremdsprache, Mathematik/Wirtschaft/Rechnungswesen und ein gesellschaftspolitisches Fach (Staatskunde/Geschichte/Volkswirtschaft)
- HFS Sozialpädagogik
- Diplommittelschulabschluss (drei Jahre), Zulassung bis 2014 gültig, Eingang der Anmeldung bis 31.12.2014)
- Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinen Ausbildung (Äquivalenz Berufsmatura durch Vorkurse bei AKAD College)
- Abschluss einer ausländischen Ausbildung, die mindestens dem Niveau der Berufsmatura entspricht. Je nach Herkunftsland des Reifezeugnisses müssen zusätzliche Bedingungen für eine prüfungsfreie Zulassung erfüllt werden.
Atelier Sur DossierPersonen über 30 Jahre, die nicht über die notwendige formale Vorbildung verfügen, können mit dem Atelier Sur Dossier zum Fachhochschulstudium zugelassen werden. In diesem Verfahren können sie aufzeigen, wie sie die Lebensjahre, die sie den Berufsmaturanden voraushaben, genutzt und welche Fähigkeiten und Kompetenzen sie erworben haben.
ArbeitserfahrungBewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung eine mindestens einjährige Arbeitserfahrung im Rahmen einer 100%-Anstellung nachweisen, sechs Monate davon in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Liegt der Beschäftigungsgrad unter 100%, muss die Anstellung entsprechend länger gedauert haben. Bei einer bereichsspezifischen Vorbildung (Berufsmaturität Gesundheit/Soziales, anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Soziale Arbeit oder Diplom einer Höheren Fachschule im Bereich Soziale Arbeit) entfallen der Nachweis der Arbeitspraxis sowie des Vorpraktikums im Sozialen Bereich.
Wer eine mindestens einjährige Arbeitserfahrung im Rahmen einer 100%-Anstellung nachweisen kann, jedoch nicht sechs Monate im Arbeitsfeld Soziale Arbeit tätig war, kann die fehlende Erfahrung nach bestandener Eignungsabklärung innerhalb von 18 Monaten nachholen. Der Studienplatz wird mit dem Nachweis der erbrachten Arbeitserfahrung im Arbeitsfeld Sozialer Arbeit gewährt.
Zur Broschüre Bachelor in Sozialer Arbeit