Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes, grundständiges Studium in Psychologie, Angewandte Psychologie, Gesundheitspsychologie, Kommunikationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten
- Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule/Universität
- Abschlussnote mindestens „Befriedigend“
Alternativen zur Mindestnote:
Wenn Du Deinen Bachelor mit der Note „Ausreichend“ (bis 4,0) abgeschlossen hast, kannst Du trotzdem zu einem Master- oder MBA-Studium zugelassen werden. Dafür brauchst Du:
- Einen Bachelorabschluss (Note 3,5 – 4,0) von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule UND
- Einschlägige Studienleistungen aus einem Master/MBA an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, passend zum angestrebten Master/MBA, im Umfang von mind. 40 ECTS-Punkten ODER
- Einen einschlägigen abgeschlossenen Master/MBA von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ODER
- Einschlägige anrechenbare außerhochschulische Qualifikationen wie Weiter-/ Fortbildungen auf DQR7-Niveau oder – bei ausländischen Qualifikationen wie Postgraduate Diplomas – äquivalent zu DQR7-Niveau, passend zum angestrebten Master/MBA, im Umfang von mind. 40 ECTS-Punkten
Tipp: Diese einschlägigen Leistungen kannst Du auch überprüfen lassen und per Anerkennungsantrag gegebenenfalls auf Dein fachlich passendes Studium bei uns anrechnen bzw. anerkennen lassen.
Optionale Einstiegsmöglichkeiten Falls Dein Erststudium keinen der oben genannten Schwerpunkte ausweist, kannst Du die Zugangsberechtigung durch eine Masterzugangsprüfung erhalten. Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist grundsätzlich möglich.
Die optionalen Einstiegsmöglichkeiten stellen Einzelfälle zu den o.g. Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen dar und sichern das Vorliegen einer entsprechenden Qualifikation für Masterstudiengänge. Die Zulassung steht im Ermessen der Hochschule.
DeutschkenntnisseVon ausländischen Studieninteressierten benötigen wir für das deutschsprachige Studienprogramm einen Nachweis Deiner Deutschkenntnisse. Diese kannst Du uns wie folgt nachweisen (Es liegt im Ermessen der IU Internationalen Hochschule, ggf. auch andere Sprachzertifikate für Deutsch B2 (GER) zu akzeptieren.):
- TestDaF (TND3, mind. 3 Punkte in allen Teilbereichen)
- DSH (DSH1)
- Telc (Telc Deutsch B2)
- ÖSD (ÖSD B2)
Beachte: Der Nachweis muss vor Studienstart erfolgen und darf in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein.