Das Studium
Die Komplexität der rechtlichen Fragestellungen in der Sozialen Arbeit nimmt stetig zu. Der Bedarf an Wissen zu praxisrelevanten Konzepten und zur Rechtsanwendung im konkreten Fall ist daher entsprechend gross. Neben dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und dem Sozialversicherungsrecht werden weitere für die wirtschaftliche Sozialhilfe relevante Rechtsgebiete vermittelt.
Mit verschiedenen Lernsettings zum Ziel.
Der MAS Recht für die Soziale Arbeit zeichnet sich durch seine methodische Vielfalt aus. Neben der Wissensvermittlung werden Fallbeispiele aus der Praxis bearbeitet, die den Transfer der Lerninhalte in den Berufsalltag unterstützen. E-Learning ergänzt den Präsenzunterricht und das Selbststudium und fördert den Lernprozess sowie den kollegialen Austausch.
Sozialrechtliche Spezialisierung für die Praxis.
Fachpersonen aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen, die eine sozialrechtliche Spezialisierung anstreben, erlangen mit diesem MAS die nötige Expertise. Sie sind auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung in den massgeblichen Rechtsgebieten. Der hohe Praxis- und Anwendungsbezug befähigt sie zu erfolgreichem Handeln.
