Die Ausbildung
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (Art. 32 KVG) werden medizinische Leistungen nur von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien erfüllen). Steigende Gesundheitskosten veranlassen Kostenträger im Gesundheitswesen dazu, vermehrt Kosten-Wirksamkeits-Überlegungen anzustellen. Sogenannte Health Technology Assessments (HTA) und gesundheitsökonomische Evaluationen können wichtige Grundlagen für Vergütungs- und Investitionsentscheidungen bieten. Dabei sind neben medizinischen und wirtschaftlichen Interessen auch ethische und legale Überlegungen zentral.
Nicht wirksame, nicht effiziente Leistungen sollen reduziert werden, um die Qualität zu erhöhen und so den Patienten den grösstmöglichen Nutzen zu verschaffen und weiter die Kosten zu verringern. Verantwortungsbewusste Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen kennen die Herausforderungen im Zusammenhang mit HTA und können auf deren Grundlage Entscheidungen treffen.